Hinweis zu “Fliegende Bauten” über 75m²: Merkblatt zur Verfahrensweise bei größeren Zeltbauten

Solltet ihr einen Zeltaufbau von über 75m² geplant haben, müsst ihr unbedingt folgende Hinweise und untenstehendes Merkblatt befolgen.
„Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.“ (Auszug aus dem Gesetzestext)
Im konkreten Fall betrifft dies alle Zelte über 75 m² Fläche. Gemäß dem Beschluss aus der 88. Sitzung des Arbeitskreises für Fliegende Bauten bilden zeltartige Vorbauten an Fahrzeugen zusammen mit dem Fahrzeug eine Einheit und die jeweiligen Flächen sind zu addieren und ergeben zusammen eine bauliche Anlage. Das heißt, ergibt sich aus der Addition der beiden Flächen eine Größe von mehr als 75 m² ist die LBauO RLP anzuwenden.