1. Veranstalter / Verantwortliche / Wettbewerbe und Disziplinen
1.1. Rad am Ring wird von der eventwerkstatt GmbH organisiert.
eventwerkstatt GmbH
Rad am Ring
Eichendorffstraße 92
71665 Vaihingen/Enz
service@radamring.de
+49 7042 2 89 22 18
1.2. Verantwortliche
Organisationsleitung: Hanns Martin Fraas (eventwerkstatt GmbH, Vaihingen/Enz)
Sportliche Leitung: Alexander Donike, Düren
1.3. Wettbewerbe und Disziplinen
Rad am Ring ist ein multidisziplinäres Radsport-Festival, das sportliche Angebote in unterschiedlichsten Disziplinen anbietet. Diese Bedingungen/AGB beschreiben alle juristischen und sportlichen Grundlagen für alle Teilnehmer. Für einzelne Disziplinen gibt es übergeordnete Regelwerke (siehe Punkt 2). Sollten innerhalb diesem umfangreichen Regelwerk/AGB oder im Verhältnis zu einem übergeordneten Regelwerk Unklarheiten entstehen, wird in Leistungssport-Disziplinen streng nach dem entsprechenden übergeordnetem Reglement entschieden, bei dort nicht erfassten Unklarheiten kommen die Grundsätze von “fair play” zur Anwendung. Bei Breitensport-Disziplinen behalten wir uns vor, nach bestem Wissen und Gewissen sportlich fair und situationsgerecht zu entscheiden.
2. Wettkampfbestimmungen / Teilnahmevoraussetzungen
Grundlage des Reglements sind für Rennen die Sportordnung sowie die Wettkampfbestimmungen „WB-Straße” und “WB-MTB” des BDR. Abweichungen dazu sind ggf. in diesen Reglement / AGB explizit erwähnt.
Für das 75-km-Jedermann-Rennen und für das 150-km-Jedermann-Rennen gelten zudem die Bestimmungen des German Cycling Cup.
Mit Meldung und Teilnahme an Rad am Ring erkennt der Teilnehmer diese Reglement / AGB/ Veranstaltungsbedingungen an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieser Reglement / AGB/Veranstaltungsbedingungen vertraut zu machen und dessen Inhalt zu befolgen.
2.1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Radfahrerinnen und Radfahrer der in den speziellen Reglements (siehe Punkt 13) festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
- ordnungsgemäße und fristgerechte Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Online-Formular oder Nachmeldeformular vor Ort
- Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken des OK-Buttons bei der Online-Anmeldung als Bestätigung
- Akzeptanz der Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement
- vollständige Bezahlung der Teilnahmegebühr
- vollständige Anbringung von Startnummern; das Umknicken oder Abreißen kann zur Disqualifikation führen
- Für Rennrad-Disziplinen: Der Fahrer muss mit dem eingesetzten Fahrrad bereits über Erfahrungen bei hohen Geschwindigkeiten verfügen (über 80 km/h). Fahrräder können sich aufschaukeln und dadurch können gefährliche Situationen entstehen.
2.2. Fitnessvoraussetzung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Sporttauglichkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst zu prüfen. Im Zweifelsfalle ist ein Arzt zu Rate zu ziehen.
2.3. Mindestalter/Jugendliche
- Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen zur Teilnahme das Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Hierfür ist als Abbuchungskonto für die Teilnehmergebühr ein Konto des Erziehungsberechtigten anzugeben. Der Erziehungsberechtigte gibt mit seiner Zustimmung zur Abbuchung auch das Einverständnis zur Teilnahme des Minderjährigen.
- Bei den 24h-Rennen ist eine Teilnahme unter 18 Jahren nicht möglich. Stichtag hierfür ist der jeweilige Veranstaltungstag der Disziplin von Rad am Ring.
- Für alle anderen Disziplinen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren (Einschränkungen beim MTB-Marathon 50 km und 75 km – siehe Punkt 13.6.1). Stichtag hierfür ist der jeweilige Veranstaltungstag der Disziplin von Rad am Ring. Teilnehmer, die gerade 18 geworden sind, werden in der Altersklasse (AK) Männer/Frauen gewertet. Ausnahme: Tourenfahren touristisch am Samstag – Mindestalter: 10 Jahre (Geburtsjahr)
- Bei Sammelanmeldungen (z. B. Trainer meldet minderjährige Gruppe an) ist der Anmelder (z. B. Trainer) verpflichtet, die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten einzuholen und bestätigt mit der Anmeldung dem Veranstalter gegenüber, dass er dies getan hat.
2.4. Zusatzbestimmungen 24h-Rennen Rad, MTB
- Die Teilnahme eines Teammitgliedes an der Teamleiter-Besprechung (siehe Zeitplan) ist erforderlich. Die dort übermittelten Informationen und Ergänzungen zum Reglement sind Bestandteile des Reglements.
- Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen.
2.5. Zusatzbestimmungen Jedermann-Rennen
Teilnahmeberechtigt sind:
- Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
- Rad-Touristik-Fahrer (es werden für RaR keine RTF-Punkte vergeben)
- Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (nur C-Lizenz abwärts)
- Amateurrennsportler mit Lizenz, der Klassen “Amateure oder Elite-Amateure” oder der jeweiligen entsprechenden ausländischen Klasse angehören.
- Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
An den Jedermann-Rennen bei Rad am Ring können Männer, Frauen und Jugendliche (mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten) unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitglieder einer bei der UCI gemeldeten Sportgruppe. Diese Fahrer können aber aus Marketing Gründen teilnehmen. Bezüglich der Teilnahme lizensierter Sportler anderer Verbände behält sich der GCC eine Einzelfallprüfung vor.
2.6. Zusatzbestimmungen Zeitfahren
Teilnahmeberechtigt sind:
- Hobby- und Freizeitsportler ohne Lizenz oder Wertungskarte
- Rad-Touristik-Fahrer (keine RTF-Punkte)
- Rennsportler mit Senioren-/Masters-Lizenz (alle Klassen)
- Amateurrennsportler und Profirennsportler mit Lizenz
- Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich.
2.7. Zusatzbestimmung MTB-Marathon
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Lizenz, Vereinszugehörigkeit etc. Der Fahrer ist lediglich verpflichtet, den gesundheitlichen und fahrtechnischen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu sind ggf. Fachleute zu befragen. Junioren U 17 sind nur für die 25 km-Strecke zugelassen (siehe Punkt 13.6.1).
Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung
Die Veranstaltung findet teilweise auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen statt. Die folgenden Regeln sind bei der Teilnahme einzuhalten:
- Die Teilnehmer müssen sich, sofern relevant, jederzeit unbedingt an die Straßenverkehrsregeln halten. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu befahren, in Abfahrten ist sich unbedingt bremsbereit zu halten, und es ist mit entgegenkommenden Fahrzeugen zu rechnen.
- Alle Teilnehmer müssen auf den kurzen Straßenpassagen auf der rechten Straßenseite (dort möglichst rechts) fahren. Kurvenschneiden ist nicht erlaubt.
Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. - Auf der Strecke sind keine Begleitfahrzeuge von Teilnehmern erlaubt; explizit auch keine eBikes.
Hilfe von anderen Teilnehmern oder externen Dritten ist verboten, insbesondere Schieben, Ziehen und Windschattenfahren durch externe Dritte oder Begleitfahrzeuge. - Erlaubt ist das Anreichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzteilen durch Begleiter in der Feed- and Tec-Zone.
- Langsamere Teilnehmer müssen Überholenden unverzüglich den Weg frei machen.
- Defekte muss jeder Teilnehmer generell neben der Strecke beheben, ohne die anderen Teilnehmer zu behindern.
2.8. Sitzposition
Gemäß Strafenkatelog der UCI ist die sogenannte Super Tuck Sitzposition bei Lizenzrennen verboten und somit gemäß § 2 auch bei Rad am Ring. Das gleiche gilt für das Auflegen der Arme auf den Lenker (Zeitfahr-Position). Wir halten dieses Verbot aus Sicherheitsgründen im Speziellen auch bei Rad am Ring für sinnvoll. Aufgrund potenzieller Windböen in schnelle Passagen wie der Fuchsröhre gefährden sich Teilnehmer selbst und andere. Sollte ein Verstoß gegen diese Regeln während des Rennes festgestellt werden (Servicefahrzeuge, Streckenposten) oder nach dem Rennen über Teilnehmerfotos erkannt werden, bekommt das Team/ der Teilnehmer eine Zeitstrafe von 20 min. Der Vollzug der Strafe erfolgt längstens bis zum Ende der Einspruchsfrist gegen das Ergebnis nach der Veranstaltung.
Eingedrehte Bremshebel (Enge Bremshebel-Position) sind verboten. Wird ein Verstoß vor dem Rennen festgestellt, darf nicht gestartet bzw. müssen die Hebel zurückgedreht werden. Ein Verstoß während oder nach dem Rennen wird mit einer Disqualifikation geahndet. Eine nachträglich Ahndung anhand von Fotos ist nicht möglich.
3. Haftung/Einwilligung
3.1 Bestätigung
Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch den Abschluss einer verbindlichen Online-Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er die
Teilnahmebedingungen/AGB/Reglement zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert.
3.2 Risiko
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer weiß und ist sich voll der Gefahren bewusst, welche mit der Ausübung von Radsportarten, insbesondere Mountainbiking und Befahren des Nürburgrings, verbunden sind. Der Teilnehmer erkennt an, dass mit dem Anstreben besonderer sportlicher Leistungen ein Risiko verbunden ist. Der Teilnehmer akzeptiert für sich, dass mit der Ausübung eines solchen Wettkampfsports Leben und körperliche Sicherheit gefährdet sein können. Das beinhaltet Gefahren für jedermann im Wettkampfbereich, insbesondere aufgrund von Umweltbedingungen, technischen Ausrüstungen, atmosphärischen Einflüssen, ggf. Gefahren von öffentlichen Straßen, sowie natürlichen und künstlichen Hindernissen.
3.3 Haftung
Das Befahren und Betreten des Veranstaltungsgeländes, insbesondere der Rennstrecke, erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung:
1. des Veranstalters sowie dessen Angestellten, Mitarbeiter und/oder Mitglieder
2. des Streckenbetreibers/Rennstreckeneigentümers
3. der Ordner, Marschalls und Sportwarte
4. der Renn- und Streckendienste
5. aller anderen Personen/Sponsoren/Institutionen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
6. der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen aller hier unter 1 bis 5 genannten Personen und Institutionen
3.4 Vorsatz und Fahrlässigkeit
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
3.5 Informationspflicht
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle seine Teammitglieder und sonstige Begleitpersonen über diesen Haftungsausschluss zu informieren.
3.6 Gesundheit
Der Teilnehmer muss gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage sein, an Rad am Ring teilzunehmen. Dafür ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
3.7 Unmöglichkeit
Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
3.8 Ausrüstung und Bekleidung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für das Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers. Der Teilnehmer muss daher selbst entsprechend Sorge tragen oder versichert sein.
3.9 Ordnungspersonal
Den Weisungen von Ordnern ist unbedingt Folge zu leisten.
3.10 Datenspeicherung und -veröffentlichung
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten vom Veranstalter und/oder dessen Dienstleistern maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste u. a. im Internet veröffentlicht werden dürfen.
3.11 Nutzungsrechte Fotos
Einwilligungserklärung zur Verbreitung von Bildnissen/Nutzungsrechte: Der Teilnehmer erlaubt ausdrücklich, dass im Rahmen seiner Teilnahme bei Rad am Ring Fotos und Filmaufnahmen (Bildnisse) von ihm erstellt werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen/der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos o. Ä. sowie Interviews im Rundfunk und Fernsehen, dürfen vom Veranstalter in Presse, Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten (CD, DVD, Festplatten) auch zu Werbezwecken ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Alle Einzelheiten zu unserem Partner sportograf und des Datenschutzes hier.
3.12 Newsletter/Teilnehmerinformation
Einwilligung für Newsletter/Teilnehmer-Informationen:
Durch die Angabe der E-Mail-Adresse erkläre ich mich einverstanden, dass diese für das Versenden von Informationen in Form eines Newsletters an mich vom Veranstalter und seiner Organisationspartner genutzt werden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
3.13 Zeitlimits
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er aus dem Rennen/der Veranstaltung genommen wird, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits (sofern relevant) überschreitet, gegen das Reglement verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen.
3.14 Ärztliche Notfallversorgung
Wir wollen euch bei Rad am Ring optimal versorgen, auch im Falle von Verletzungen oder Krankheit. Um dieses zu gewährleisten, müsst ihr die Ärzte und das Personal im Medical Center untereinander von ihrer Schweigepflicht entbinden. Das erfolgt nur für den Zeitraum der Versorgung und die Schweigepflicht aller Personen gegenüber Dritten gilt selbstverständlich uneingeschränkt.
Ihr sichert mit eurer verbindlichen Anmeldung zu Rad am Ring also ausdrücklich zu, dass ihr im Falle einer im Laufe der Veranstaltung erlittene oder festgestellten Verletzung oder bei Eintritt einer gesundheitlichen Schädigung und/oder Erkrankung, die eine weitere Teilnahme an der Veranstaltung in Frage stellen könnte, alle behandelnde Kräfte des Rettungs- und Sanitätsdienstes sowie Ärzte und das medizinischen Personal des Medical Centers am Nürburgring von der Schweigepflicht untereinander entbindet.
Die Schweigepflicht ist auch innerhalb dieses Kreises nur dann außer Kraft gesetzt, wenn die Verletzung/Erkrankung ein Sicherheitsrisiko für den betroffenen Teilnehmer darstellt oder wenn der verletzte/erkrankte Teilnehmer ein Sicherheitsrisiko für andere Teilnehmer darstellen könnte.
In diesem Fall darf der behandelnde Arzt auch den Veranstalter insoweit in Kenntnis setzen, dass er empfiehlt, diesen verletzten/erkrankten Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
4. Auflagen der NÜRBURGRING 1927 GmbH
4.1 Einschlagen von Erdnägeln
Das Einschlagen von Erdnägeln ist in allen befestigten (Asphalt o. Ä.) Bereichen strengstens untersagt. Schäden, die durch das Einschlagen von Erdnägeln entstehen, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
4.2 Tiere
Das Mitbringen von Tieren in den Veranstaltungsbereich ist verboten. Ausgenommen hiervon sind Hunde, die aber an der Leine zu führen sind.
4.3 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Skateboards
Das Benutzen von Kraftfahrzeugen durch Kinder und Personen ohne Fahrerlaubnis, die Benutzung von Skateboards und ähnlichen Fortbewegungsmitteln sowie die Benutzung von nicht versicherten, nach deutschen Vorschriften aber versicherungspflichtigen Transportmitteln ist verboten.
4.4 Vorschriften in Bezug auf Trinkwasser
Die Trinkwasserversorgung muss den Anforderungen der aktuellen Trinkwasserverordnung entsprechen. Insbesondere müssen Schlauchleitungen und Kupplungen die Hygienestandards erfüllen. Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden (keine Verwendung von Gartenschläuchen etc.).
4.5 Einhaltung der behördlichen Lärmschutzauflagen
Während der gesamten Veranstaltung sind Lärmbelastungen durch lautsprecherverstärkte Musik etc. und das Laufenlassen von Motoren etc. zu unterlassen. Es sind in der Ortschaft Nürburg folgende Lärmgrenzwerte einzuhalten: Beurteilungspegel tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) bis 60 dB(A) und nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) bis 45 dB(A). Sollten die Lärmbestimmungen vom Teilnehmer nicht eingehalten werden oder gar nach Hinweis durch den Veranstalter wiederholt überschritten werden, ist der Teilnehmer ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Der Veranstalter hat dem Teilnehmer den Schaden nachzuweisen.
4.6 Fliegende Bauten, Zelte, Bühnen
„Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden.“ – Auszug aus dem Gesetzestext.
Im konkreten Fall betrifft dies alle Zelte über 75 m² Fläche. Gemäß dem Beschluss aus der 88. Sitzung des Arbeitskreises für Fliegende Bauten bilden zeltartige Vorbauten an Fahrzeugen zusammen mit dem Fahrzeug eine Einheit und die jeweiligen Flächen sind zu addieren und ergeben zusammen eine bauliche Anlage. Das heißt, ergibt sich aus der Addition der beiden Flächen eine Größe von mehr als 75 m² ist die LBauO RLP anzuwenden.
Merkblatt Verfahrensweise Werkstattzelte
4.7 Umweltschutz
Die NÜRBURGRING 1927 GmbH und der Veranstalter betreiben aktiven Umweltschutz in allen Unternehmensbereichen. Sie erwarten auch von den Teilnehmern und allen Beteiligten, dass der Umweltschutz beachtet wird. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Umweltbereich ist Geschäftsgrundlage. Dies gilt insbesondere für die Vorschriften zur Abfallentsorgung, zum Boden- und Gewässerschutz sowie zum Emmissionsschutz. Die Vorgaben der NÜRBURGRING 1927 GmbH im Merkblatt „Umweltschutzhinweise für die Rennteams” sind in ihrer jeweils gültigen Fassung bindend.
5. Materialbestimmungen
5.1. 24h-Radrennen und Jedermann-Rennen
5.1.1 Allgemein
Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich und muss ab Dämmerung bis Sonnenaufgang eingeschaltet sein, siehe Art. 5.1.2. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
- Scheibenräder vorn und/oder hinten
- Zeitfahrlaufräder (auch „four spokes”)
- Triathlon-, Hörner- bzw. Deltalenker
- Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends)
- Fahrradanhänger aller Art
- Packtaschen und andere Zuladungen
- Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
- Einräder
- Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
- Tandems
- Handbikes
- Lastenräder
- E-Bikes (Ausnahme Tourenfahren touristisch – Samstag)
Scheibenbremsen bei Rennrädern sind in Abweichung zu BDR/UCI-Bestimmungen für Lizenzsport bei den Rad am Ring Breitensport-Disziplinen zugelassen.
5.1.2 Beleuchtung
Eine Beleuchtungsanlage ist für das 24h-Rennen in den Nachtstunden zwingend erforderlich. Von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang muss die Beleuchtungsanlage vorne und hinten einwandfrei funktionieren und in Betrieb sein. Unbeleuchtete Fahrräder können bei Nacht angehalten und/oder aus der Wertung genommen werden.
5.2. Zeitfahren
Es gelten grundsätzlich die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Wir behalten uns Modifikationen im Sinne einer breitensportlichen Organisation vor. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht renntüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen oder nachträglich disqualifiziert werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
- Scheibenräder vorn und/oder hinten (Seitenwindgefahr bei hoher Geschwindigkeit)
- Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
- Einräder
- Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
- Tandems
- Handbikes
- Lastenräder
- E-Bikes
5.3. Tourenfahren Sonntag (sportiv)
Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nicht erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus der Veranstaltung genommen werden. Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht. Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
- Alle Art von E-Bikes
- Fahrradanhänger aller Art
- Pack- und Satteltaschen und andere Zuladungen
- Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
- Einräder
- Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
- Handbikes
- Fahrräder, die mehr als 2 Räder haben – Mehrspurfahrzeuge
- Tandems
- Lastenräder
5.3.1. Tourenfahren Samstag (touristisch)
Die Materialbestimmungen für das Tourenfahren am Samstag orientieren sich an der StVZO. Nachfolgende Fahrzeug-/Fahrradtypen sind aber trotzdem ausdrücklich nicht zugelassen:
- Fahrradanhänger aller Art
- Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
- Einräder
- Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
- Handbikes
- Fahrräder, die mehr als 2 Räder haben – Mehrspurfahrzeuge
- S-Pedelecs
5.4. 24h-MTB-Rennen, MTB-Marathon
Es gelten die Materialbestimmungen des BDR (Bund Deutscher Radfahrer). Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrads selbst verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Eine Beleuchtungsanlage ist nachts erforderlich. Teilnehmer, deren Fahrrad offensichtlich nicht verkehrstüchtig ist, können von der Organisation jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden oder nachträglich disqualifiziert werden.
Übersetzungsbeschränkungen gibt es nicht.
Jeder Teilnehmer sollte sich für eine Mountainbike-Veranstaltung entsprechend ausrüsten. Dazu gehört bei 24h-MTB-Rennen und MTB-Marathon Kleidung für jedes Wetter und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Empfohlen wird das Mitführen von Werkzeug und Material.
Das nachfolgend aufgelistete Material bzw. die Fahrradtypen sind ausdrücklich nicht zugelassen:
- Fahrradanhänger aller Art
- Packtaschen und andere Zuladungen
- Trinkflaschen aus Glas oder aus anderen zerbrechlichen oder harten Materialien
- Einräder
- Sitz- und Liegeräder (auch Trikes)
- Tandems
- Handbikes
- Lastenräder
- E-Bikes
- Gravelbikes (in den MTB-Disziplinen)
6. Gefahrenhinweise: Absperrungen / Kreuzungsverkehr / Wechselbetrieb
- Trotz Absperrmaßnahmen müssen die Teilnehmer jederzeit damit rechnen, dass Zuschauer und Begleitpersonen oder Teilnehmer mit „Fahrpause” die Strecke betreten oder befahren. Vor allem im gesamten Bereich der Grand-Prix-Strecke, dort besonders an den Streckenrändern, ist deshalb erhöhte Umsicht geboten.
- Durch den Wechselbetrieb bei den 24h-Rennen entsteht zusätzliches Gefahrenpotenzial, auf das sich alle Radrennfahrer einstellen müssen. Unerwartete Richtungswechsel von Teilnehmern, unvermutetes Bremsen oder Betrieb am Streckenrand gehören beispielsweise dazu.
- Wechselbetrieb besteht während der 24h-Rennen auf dem gesamten Gebiet der Grand Prix-Rennstrecke (inkl. Fahrerlagerdurchfahrt und Boxengasse) und zwar vom Übergang Nordschleife zur GP-Strecke eingangs der Zielgeraden bis zum Übergang von GP-Strecke zur Nordschleife eingangs der Zielkurve.
- Das Entfernen von Absperrgittern, die vom Veranstalter aufgestellt wurden, ist untersagt! Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
7. Streckenführung
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Streckenführung seines Rennens/seiner Disziplin exakt zu kennen. Dies gilt insbesondere für den Bereich Grand-Prix-Strecke. In den Streckenpassagen, in denen sich Strecken trennen oder wieder zusammengeführt werden, ist mit entsprechender Umsicht zu fahren.
- Sollte ein Teilnehmer erstmals bei Nacht zum Einsatz kommen (24h-Rennen), muss er sich die Streckenführung und -beschaffenheit mindestens im Bereich der Grand-Prix-Strecke bei Tageslicht anschauen und sich etwaige Gefahrenpunkte und deren Kennzeichnung merken.
- Informationen, die zur Strecke im Rahmen der Fahrerbesprechung (nur 24h-Rennen) gegeben werden, zählen zum Reglement.
8. Wildwechsel
Wildwechsel kann auch auf der Rennstrecke nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
9. Absage / Verlegung / Unterbrechung / Nichtantritt
9.1
Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Bitte informiert euch deshalb rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf unserer Webseite, ob die Veranstaltung auch wie angedacht stattfindet.
9.2
Unsere Haftung bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen der Veranstaltung beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Teilnahmegebühren. Persönliche Arrangements, die der Teilnehmer einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Wir haften in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß § 3 entsprechend.
9.3
Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund Covid-19 einschließlich Mutationen), wird der Veranstalter die Veranstaltung, soweit und sobald möglich und zumutbar, nachholen. In diesem Falle behalten die Teilnahmebestätigungen ihre Gültigkeit.
9.4.
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Teilnehmer/Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abzusagen.
9.5.
Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmers verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem Veranstalter.
10. Begleitfahrzeuge / Hilfe / Defektbehebung
10.1. Gültig für alle Rad-Disziplinen außer Zeitfahren
- Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
- Der Austausch von Ersatzteilen und Werkzeug zwischen Teilnehmern ist gestattet. Bei Stürzen, Pannen oder körperlichen Beschwerden ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es sind nur Begleitfahrzeuge des Veranstalters zugelassen. Wer sich vom Begleitfahrzeug zum Ziel transportieren lässt, verliert beim 24h Rennen diese Runde komplett, beim Jedermann-Rennen erfolgt eine Disqualifikation.
10.2. Zeitfahren
- Ist Anhalten notwendig, muss dies grundsätzlich auf der rechten Fahrbahnseite erfolgen. Defekte oder Pannen sind durch Heben der rechten Hand zu signalisieren.
- Individuelle Begleitfahrzeuge sowie Verpflegung vom Streckenrand sind nicht zugelassen.
11. Fahrordnung / Warmfahren / Startordnung
- Kein Teilnehmer darf einen anderen behindern oder gefährden. Ein Teilnehmer darf unter keinen Umständen an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit oder aber am Vorbeifahren gehindert werden.
- Abdrängen, Abziehen, Abschieben oder andere Aktionen zum Zweck des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sind verboten. Es ist außerdem verboten, im Windschatten von motorisierten Fahrzeugen zu fahren oder sich von ihnen ziehen oder aus ihnen schieben zu lassen. Dies gilt auch nach Sturz oder Defekt.
- Zum Warmfahren stehen nur der öffentliche Verkehrsraum oder die Versorgungswege rund um den Nürburgring zur Verfügung. Auf dem Gelände kann man sich lediglich “auf der Rolle” warmfahren. Ergänzungen werden ggf. vor der Veranstaltung bekanntgegeben.
- Das Wegwerfen von Abfällen und Trinkflaschen ist verboten und wird bestraft.
- Die auf www.radamring.de veröffentlichten Informationen zu Vorstart, Startaufstellung und Startzeiten sind bindend.
11.1. Zusatzbestimmungen 24h-Radrennen und 24h-MTB-Rennen
Fahrerwechsel sind grundsätzlich nur im Bereich der Grand Prix-Strecke (Ausnahmen sind Orga-Team, MTB) und einmal pro Runde erlaubt. Mehrmaliges Wechseln pro Runde ist ausdrücklich verboten. Pro Team darf immer nur ein Fahrer auf der Strecke sein. Die letzte Runde gilt hier als Ausnahme, sofern das Team dann nicht mehr auf Ergebnis fährt.
11.2. Zusatzbestimmungen Zeitfahren
11.2.1 Fahrordnung
- Wird ein Fahrer eingeholt, darf er weder Führungsarbeit übernehmen, noch vom Windschatten des ihn überholenden Fahrers profitieren.
- Der Fahrer, der einen anderen überholt, muss einen Seitenabstand von mindestens 2 Metern einhalten. Nach einem Kilometer muss der eingeholte Fahrer mindestens 25 Meter vom anderen entfernt fahren.
- Das Einhalten dieser Vorschrift ist erstens ein Gebot der Fairness und wird zweitens von Ordnungspersonal überwacht.
- Gegenseitige Hilfe unter den Fahrern ist verboten.
- Bei Zuwiderhandlungen werden Zeitstrafen und Disqualifikationen vom Rennleiter ausgesprochen.
11.2.2. Startordnung
- Die Fahrer starten in Abständen von 20 Sekunden (Änderungen vorbehalten).
- Jeder Fahrer muss mindestens 15 Minuten vor seinem Start zur Kontrolle seines Fahrrades im Startbereich erscheinen.
- Die Startzeiten der einzelnen Fahrer werden nach Ende des Online-Anmeldevorgangs erstmals veröffentlicht. Nachmelder bekommen eine spätere Startzeit.
- Der Start erfolgt gemäß Startnummer in aufsteigender Reihenfolge. Zur Erstellung der Startliste werden im Anmeldeformular Parameter abgefragt.
- Der Fahrer muss aus dem Stand starten. Er wird von einem “Halter” festgehalten und losgelassen, ohne angestoßen zu werden. Es kommen ggf. zwei “Halter” parallel zum Einsatz, da wir bei einer kürzeren Taktzeit wie oben angekündigt ggf. 2-spurig zum Start aufstellen.
- Der Starter gibt dem Fahrer die Startanweisung durch rückwärts zählen der Zeit. Fahrer, die nicht rechtzeitig am Start stehen, können unter normalen Umständen nicht mehr zugelassen werden.
- Jeder Fahrer ist allein dafür verantwortlich, sich über Änderungen im Zeitplan/Reglement zu informieren. Änderungen werden, falls nötig, über Email und/oder vor Ort im Bereich Startrampe/Bühne kommuniziert.
11.3. Zusatzbestimmungen Tourenfahren
- unbedingt rechts fahren
- nicht mit mehreren Teilnehmern nebeneinander fahren
- erhöhte Aufmerksamkeit bei Bergab-Passagen
12. Strafenkatalog
-
- Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
- Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog oder übergeordneten Reglements z. B. des BDR
- Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.
Art des Vergehens & Strafmaß
Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeichnungen und Ehrengaben. Die Organisationsleitung behält sich die Aberkennung von Auszeichnungen und Ehrengaben auch bei unsportlichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.
13. Wertungen
Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse wird nach den Vorgaben des BDR bestimmt.
Für eine Wertung ist es nicht zwingend, dass ein Rennen über die ursprünglich geplante Distanz abgehalten wird. Bei Verkürzung der Distanz erfolgt dennoch eine Wertung.
13.1. 24h-Radrennen
13.1.1 Einzelfahrer und Teams
-
-
- Einzelfahrer (Männer)
- Einzelfahrerinnen (Frauen)
- 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 2er-Teams Frauen
- 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 4er-Teams Frauen
- 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 8er-Teams Frauen
-
13.1.2 Altersklassen
13.1.2.1 Einzelfahrer
Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet
-
-
- Männer/Frauen m/w bis 1996
- Master 1 m/w 1986 – 1995
- Master 2 m/w 1976 – 1985
- Master 3 m/w 1966 – 1975
- Master 4 m/w 1965 und älter
-
13.1.2.2 Teams
24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.
-
-
- Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
- Master 1 m/w bis 39 Jahre
- Master 2 m/w bis 49 Jahre
- Master 3 m/w bis 59 Jahre
- Master 4 m/w ab 60 Jahre
-
13.2. 24h-MTB-Rennen
13.2.1 Einzelfahrer und Teams
-
-
- Einzelfahrer (Männer)
- Einzelfahrerinnen (Frauen)
- 2er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 2er-Teams Frauen
- 4er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 4er-Teams Frauen
- 8er-Teams Männer (inkl. Mixed)
- 8er-Teams Frauen
-
13.2.2 Altersklassen
13.2.2.1 Einzelfahrer
Einzelfahrer werden in untenstehenden Altersklassen gewertet
-
-
- Männer/Frauen m/w bis 1996
- Master 1 m/w 1986 – 1995
- Master 2 m/w 1976 – 1985
- Master 3 m/w 1966 – 1975
- Master 4 m/w 1965 und älter
-
13.2.2.2 Teams
24h-Teams werden über das Durchschnittsalter der Teammitglieder klassifiziert. Es ergibt sich durch die Addition der Alterszahlen aller Teammitglieder und anschließender Division durch die Anzahl der Teammitglieder. Das Alter eines Teilnehmers definiert sich über die Subtraktion des Geburtsjahres von der aktuellen Jahreszahl. Also unabhängig vom Geburtstag ändert sich jede AK zum 1. Januar eines Jahres.
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-
- Männer/Frauen m/w bis 29 Jahre
- Master 1 m/w bis 39 Jahre
- Master 2 m/w bis 49 Jahre
- Master 3 m/w bis 59 Jahre
- Master 4 m/w ab 60 Jahre
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13.3. Jedermann-Rennen
13.3.1 Altersklassen
Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) werden in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen Wertungen geführt.
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- Jugend – m/w – 2009 und jünger
- Junioren – m/w – 2007-2008
- Männer/Frauen – m/w – 1996-2006
- Master 1 – m/w – 1986-1995
- Master 2 – m/w – 1976-1985
- Master 3 – m/w – 1966-1975
- Master 4 – m/w – 1956 -1965
- Master 5 – m/w – 1955 und älter
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Dabei werden die einzelnen Tages-Altersklassenwertungen mittels der vorab stehenden Punktetabelle (analog der Gesamt-Einzelwertungen) in eine eigene Gesamtwertung überführt. Auch hier werden die besten 8 Ergebnisse der 10 Veranstaltungen in das Gesamtergebnis übernommen.
Das 25-km-Rennen wird nicht im GCC gewertet.
13.3.2 Teams (gilt nicht für 25-km-Rennen)
Im Rahmen der Jedermann-Rennen erfolgt eine Teamwertung. Dabei können für die Mannschaftswertung beliebig viele Fahrer gemeldet werden. Das Verhältnis von Geschlecht und Alter der Mannschaftsmitglieder ist dabei unerheblich (Aus diesem Grund muss die Mannschaftswertung aus der geschlechterübergreifenden Rangliste (unisex-Wertung) aller Teilnehmer erfolgen).
Die Mannschaftswertung des Rennens wird durch Addition der Platzzahlen der Teammitglieder erstellt. Ausschlaggebend hierfür ist die unisex-Wertung des Rennens. Dabei werden jeweils 4 aufeinander folgende Fahrer eines Teams (1.–4. Fahrer Team XX = Mannschaft 1, 5.–8. Fahrer Team XX = Mannschaft 2, usw.) als Mannschaft gewertet.
Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Besteht Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams, entscheidet unter diesen Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung.
Die Punktevergabe für die GCC-Teamwertung erfolgt analog des Wertungssystems für Einzelfahrer (siehe oben). Das beste Team erhält demnach 250 Punkte plus Kilometerpunkte usw.
Sollen bestimmte Fahrer als Team zusammen gewertet werden, so muss sich der Team-Name deutlich von anderen Teams unterscheiden. Die Nennung des Sponsor- oder Teamnamens mit Ordnungszahl genügt dabei nicht.
Es ist unter Beachtung der vorab genannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der geforderte Namensunterschied muss auch bei der Nennung von Teams auf unterschiedlichen Streckenlängen im Rahmen der Veranstaltung beachtet werden.
Ergebniserstellung Tageswertung
Die ersten 50 ankommenden männlichen Teilnehmer / 15 ankommenden weiblichen Teilnehmer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Wertung in den Altersklassen erfolgt grundsätzlich nach Nettozeiten. Allerdings gilt für die ersten 50 Männer/15 Frauen der Tagesgesamtwertung, dass sie auch in der AK-Wertung gemäß Zieleinlauf platziert werden. Das heißt, die ersten 50 Männer/15 Frauen nach Zieleinlauf werden in der AK-Wertung unabhängig von der Nettozeit vor den Fahrern/innen platziert, die in der Gesamtwertung schlechter als ab Platz 50/15 sind.
Die Zeitmessung erfolgt über Transpondertechnik.
13.4. Zeitfahren
Neben der Gesamteinzelwertung (Männer und Frauen) wird in den nachfolgend aufgeführten Altersklassen gewertet.
13.4.1 Altersklassen
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- Jugend m/w 2009 und jünger
- Junioren m/w 2007 – 2008
- Männer/Frauen m/w 1996 – 2006
- Master 1 m/w 1986 – 1995
- Master 2 m/w 1976 – 1985
- Master 3 m/w 1966 – 1975
- Master 4 m/w 1965 und älter
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13.5. Tourenfahren
Es gibt beim Nordschleifen-Tourenfahren keine Wertung. RTF-Punkte werden keine vergeben.
13.6. MTB-Marathon
Die Wertung des MTB-Marathons erfolgt ausschließlich als Wertung für Einzelstarter. Neben der Gesamtwertung für Männer und Frauen wird in den Altersklassen gemäß 13.6.1. gewertet.
13.6.1. Altersklassen
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- Junioren U 17 m/w 2007-2009 (nur bei 25 km-Strecke)
- Junioren U 19 m/w 2005-2006
- Männer/Frauen m/w 1984-2004
- Master m/w 1974-1983
- Grand Master m/w 1973 und älter
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14. Siegerehrung / Medaillen / Urkunden
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.
Beim Fernbleiben von der Siegerehrung erlischt der Anspruch auf Auszeichnungen und Preise. Das gilt auch dann, wenn der Siegerehrungs-Zeitplan im Laufe der Veranstaltung geändert werden musste.
Urkunden können über das Internet ausgedruckt werden. Die Urkunde wird auf der Ergebnisseite als PDF vor Verfügung gestellt. Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.
14.1 Preise Disziplinen
Jeweils Platz 1 bis 3 der unterschiedlichen Disziplinen in Frauen- und Männerwertung unterteilt, bekommt Pokale und Sachpreise bei der Siegerehrung übergeben.
14.2 Preise Altersklassen
In den Altersklassen erhalten die Platzierten (Plätze 1 bis 3) Siegermedaillen.
14.3 Urkunden
Urkunden stehen als PDF über die Ergebnislisten zur Verfügung. Urkunden für das Nordschleifen-Tourenfahren stehen im Ergebnis-Modul unter www.radamring.de in einem speziellen Bereich zum Download bereit. Vor Ort gibt es keinen Urkunden-Schnelldruck.
14.4 Medaillen
Jeder Teilnehmer von Rad am Ring (außer Tourenfahren) erhält eine Finisher-Medaille.
14.5 eBike Enduro-Race
Für die Plätze 1bis 3 (Männer und Frauen zusammen) gibt es Pokale und Sachpreise.
15. Helme / Schutzkleidung
- Helmpflicht besteht für alle. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstituts enthalten (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL-Norm, ANSI-Norm o. ä.).
- Fahren ohne Helm wird mit einer Strafe gemäß §12 geahndet. Dauerhaftes Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.
- Auf korrekten Sitz auf dem Kopf ist zu achten
- Der Helm darf keine Beschädigungen aufweisen
- Der Helm benötigt unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. Ä.) schließbar sein müssen.
16. Startnummern
Alle Teilnehmer erhalten Sattelstützennummern und Helmnummern. Für den MTB-Marathon gibt es zusätzlich Lenkernummern. Ausführliche Informationen liefern Videos und das Infoblatt unseres Zeitnehmers hier. Teilnehmer ohne Startnummer müssen damit rechnen, dass sie aus dem Rennen genommen, zumindest aber mit einer Strafe belegt werden.
17. Anmeldebestätigung
Bei Online-Anmeldungen erfolgt keine postalische Bestätigung, nur die des Systems (Ausdruckfenster und E-Mail).
18. Rücktritt, Nichtantritt, Umbuchungen/Ersatzteilnehmer, Rücklast
18.1. Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Veranstalter gegenüber. Erfolgt ein Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung, wird die Teilnahmegebühr abzüglich nachfolgender Bearbeitungsgebühr zurückerstattet.
Bearbeitungsgebühr im Falle einer Stornierung bis 60 Tage vor der Veranstaltung:
- Jedermann-Rennen/Tourenfahren/Zeitfahren/MTB-Marathon/ E-Enduro-Race: 10,00 €
- 24h-Rennen, Einzelfahrer: 10,00 €
- 24h-Rennen, 2er-Team: 15,00 €
- 24h-Rennen, 4er-Team: 25,00 €
- 24h-Rennen, 8er-Team: 25,00 €
Tritt ein Teilnehmer später als 60 Tage vor der Veranstaltung zurück, erfolgt keine Rückerstattung.
18.2. Nichtantritt
Tritt der Teilnehmer nicht an, erfolgt ebenfalls keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
18.3. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
- Bei allen Umbuchungen werden 10,00 € Bearbeitungsgebühr fällig (auch am Veranstaltungstag).
- Nach dem Online-Anmeldeschluss sind Umbuchungen aller Disziplinen nur noch im Teilnehmer-Center (TNC) vor Ort gegen eine Gebühr von 10,00 € möglich.
- Umbuchung auf einen Ersatzteilnehmer am Veranstaltungstag ist nur möglich, wenn eine schriftliche Bestätigung des zum Zeitpunkt der Veranstaltung gemeldeten Teilnehmers vorliegt. Eine zweite Übergabe des Startplatzes ist nicht möglich.
- Erfolgt eine Umbuchung weniger als 60 Tage vor der Veranstaltung auf eine geringerwertige Disziplin, verfällt der Mehrbetrag.
18.4. Rücklast
Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Bankkosten des Dienstleisters Datasport gehen zu Lasten des Teilnehmers.
18.5. Storno-Bedingungen Boxen
Komplette Boxen können bis zum 31. Januar des Veranstaltungsjahres kostenfrei storniert werden. Danach werden 50 % Stornogebühren fällig. Ab 60 Tage vor der Veranstaltung betragen die Stornogebühren 100 %.
19. Zeitnahme und Transponder
Die Zeitnahme erfolgt mit Transponder-Technologie. Der Transponder wird mit den Startunterlagen ausgegeben. Er befindet sich in einer Trinkflasche oder ist in die Startnummer integriert. Die Montage muss vorschriftsgemäß erfolgen (19.2. Transponder-Befestigung). https://www.youtube.com/watch?v=K5Hvjih1LWk
Die Ergebnisse werden nach folgenden Verfahren ermittelt:
24h-Radrennen: es wird die Start- und individuelle Zielzeit gemessen. Der Fahrer mit den meisten Runden gewinnt. Bei gleicher Rundenzahl entscheidet die bessere Fahrzeit.
24h-MTB-Rennen: es wird die Start- und individuelle Zielzeit gemessen. Der Fahrer mit den meisten Runden gewinnt. Bei gleicher Rundenzahl entscheidet die bessere Fahrzeit.
MTB-Marathon: Der Start erfolgt neutralisiert. Alle Teilnehmer bekommen die identische Startzeit. Es können auch Blockstartzeiten vergeben werden. Exakte Informationen erfolgen spätestens beim Start. Die Zielzeit wird individuell gemessen. Die Fahrzeit entscheidet. Die kürzeste Fahrzeit ist die beste.
Jedermann-Rennen: Netto-Zeitmessung mit Modifikation: es wird die individuelle Start- und Zielzeit gemessen. Allerdings werden die ersten 50 Männer und die ersten 15 Frauen nach Zieleinlauf gewertet. Ab Platz 51 Männer und Platz 16 Frauen entscheidet die Netto-Fahrzeit. (siehe auch GCC-Reglement)
Zeitfahren: Netto-Zeitmessung; es wird die individuelle Start- und Zielzeit gemessen. Die Fahrzeit entscheidet. Die kürzeste Fahrzeit ist die beste.
E-Enduro-Race: Die Fahrzeiten der Stages werden zwischen dem jeweiligen Stage-Start und Stage-Ziel ermittelt und addiert. Die insgesamt kürzeste Fahrzeit ist die beste
19.2. Transponderbefestigung
19.2.1. 24h-Radrennen und 24h-MTB-Rennen
Jedes Team erhält den Transponder in einer Trinkflasche. Diese ist im Trinkflaschenhalter am Rad zu transportieren. Für alternative Transportvarianten übernimmt der Teilnehmer die Verantwortung. Tests haben ergeben, dass Transponder-Flaschen grundsätzlich auch in der Rückentasche funktionieren. Wichtig dabei ist, dass keine Jacke darüber gezogen wird. Kritisch wird es vor allem, wenn z. B. eine nasse, dicke Jacke über der Transponder-Flasche liegt und das Signal dadurch erheblich schwächt. Einzelfahrer erhalten den Transponder als Bestandteil der Sattelstützennummer. Hier geht’s zum Video-Tutorial.
19.2.2. Jedermann-Rennen, Zeitfahren, MTB-Marathon
Jeder Teilnehmer erhält den Transponder als Bestandteil der Sattelstützennummer.
19.3. Kontrolltechnik
Neben Kontrollen durch Streckenposten und Sportwarte wird die Strecke an mehreren Stellen über Kontrollschleifen überwacht. Sollte ein Transponderimpuls an einer Kontrollschleife fehlen, wird dem Fahrer bzw. dem Team die Runde gestrichen.
19.4. Einspruch gegen das Ergebnis
Einsprüche gegen das Ergebnis sind binnen acht Tagen nach dem Rennen schriftlich beim Veranstalter einzureichen. Hierzu bitte ausschließlich das Online-Beschwerde-Formular benutzen (für Beschwerden direkt vor Ort liegen ebenfalls Formulare aus). Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen. Eventuelle Änderungen des Ergebnisses werden bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung veröffentlicht.
20. Leistungen des Veranstalters
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-
- Ausschreibung, Abmeldeabwicklung, Buchungsbestätigung und Unterlagen-Ausgabe
- Aktuelle und umfassende Informationen per Internet – vor allem auch vor der Veranstaltung
- Teilnehmer-Service per Mail und Telefon
- abgesperrte Rennstrecke (Nordschleife und/oder Grand-Prix-Strecke, MTB-Strecke) für die tatsächliche Dauer des Rennens individuelle Zeitmessung mittels Transpondersystem (sofern Disziplin mit Zeitnahme)
- Startnummern mit Befestigungsmaterial
- Teilnehmer-Informationen
- Ergebnis-Monitor im Grand-Prix-Fahrerlager
- technischer Service im Grand-Prix-Fahrerlager
- unterschiedliche Verpflegung in verschiedenen Verpflegungsstationen
- Begleitfahrzeuge
- Sanitätsdienst, medizinischer Notdienst
- Toiletten und Duschmöglichkeiten
- Aufbau einer zusätzlichen Stromversorgung für 24h-Parzellen außerhalb des GP-Fahrerlagers
- Finisher-Urkunde als PDF abrufbar
- Finisher-Medaille (außer Lizenz-Rennen, Nordschleifen-Tourenfahren)
- Internet-Ergebnisdienst
- Camping für 24h-Rennen im Fahrerlager
- Erstellung und Versand individueller Einfahrt-Scheine (nur 24h-Rennen)
- Team-Stellplatz im Fahrerlager für Teilnehmer des 24h-Rennens
- Physio-Service (gegen Entgelt)
- Eintritt Expo (für alle)
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21. Teilnahmegebühren / Servicegebühr
Das Inkasso für Rad am Ring wird von unserem Dienstleister Abavent GmbH übernommen. Neben dem Sepa-Lastschriftverfahren (kostenlos) wird als Zahlungsmöglichkeit bei Online-Anmeldungen eine Zahlung auf Rechnung (nur Firmen) angeboten. Die Teilnehmergebühren sind unter 21.1 bis 21.6 aufgeführt. Wir machen die Teilnehmer darauf aufmerksam, dass in den Teilnahmegebühren aller Disziplinen eine jeweilige Servicegebühr von 30 Prozent des Gesamtbetrags enthalten sind.
21.1. 24h-Radrennen
Disziplinen/Distanzen |
bis 30.11.2023 |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|---|
24h Rad: 8er-Team: mit Boxenplatz | 1350,00€ | 1400,00€ | 80,00€ |
24h Rad: 8er-Team: mit Parzelle | 1160,00€ | 1220,00€ | 80,00€ |
24h Rad: 4er-Team: mit Boxenplatz | 710,00€ | 750,00€ | 50,00€ |
24h Rad: 4er-Team: mit Parzelle | 630,00€ | 680,00€ | 50,00€ |
24h Rad: 2er-Team: mit Boxenplatz | 415,00€ | 450,00€ | 30,00€ |
24h Rad: 2er-Team: mit Parzelle | 360,00€ | 400,00€ | 30,00€ |
24h Rad: Einzelfahrer: mit Boxenplatz | 230,00€ | 250,00€ | 20,00€ |
24h Rad: Einzelfahrer mit Parzelle | 200,00€ | 220,00€ | 20,00€ |
21.2. 24h-MTB-Rennen
Disziplinen/Distanzen |
bis 30.11.2023 |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|---|
24h MTB: 8er-Team: mit Boxenplatz | 1350,00€ | 1400,00€ | 80,00€ |
24h MTB: 8er-Team: mit Parzelle | 1160,00€ | 1220,00€ | 80,00€ |
24h MTB: 4er-Team: mit Boxenplatz | 710,00€ | 750,00€ | 50,00€ |
24h MTB: 4er-Team: mit Parzelle | 630,00€ | 680,00€ | 50,00€ |
24h MTB: 2er-Team: mit Boxenplatz | 415,00€ | 450,00€ | 30,00€ |
24h MTB: 2er-Team: mit Parzelle | 360,00€ | 400,00€ | 30,00€ |
24h MTB: Einzelfahrer: mit Boxenplatz | 230,00€ | 250,00€ | 20,00€ |
24h MTB: Einzelfahrer mit Parzelle | 200,00€ | 220,00€ | 20,00€ |
21.3. Jedermann-Rennen
Disziplinen/Distanzen |
bis 30.04.2024 |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|---|
150 km-Rennen | 80,00€ | 85,00€ | 10,00€ |
75 km-Rennen | 80,00€ | 85,00€ | 10,00€ |
25 km-Rennen | 50,00€ | 60,00€ | 10,00€ |
21.4. Zeitfahren
Disziplinen/Distanzen |
bis 30.04.2023 |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|---|
Zeitfahren | 50,00€ | 55,00€ | 10,00€ |
21.5. Tourenfahren/ E-Bike
Disziplinen/Distanzen |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|
Tourenfahren sportive | 26,00€ | 5,00€ |
Tourenfahren U16 sportive | 15,00€ | 5,00€ |
Tourenfahren/ E-Bike | 22,00€ | 5,00€ |
Tourenfahren/E-Bike U16 | 10,00€ | 0,00€ |
21.6. Kids Race
Disziplinen/Distanzen |
bis 01.07.2024 |
Nachmeldegebühr |
---|---|---|
Kids Race 1 | 5,00€ | 0,00€ |
Kids Race 2 | 5,00€ | 0,00€ |
22. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
23. Datenschutz (DSGVO)
Datenschutz ist uns wichtig. Alle Informationen zum Datenschutz für Teilnehmer gemäß DSGVO sind im Anmelde-Modul verankert und über diesen Link abrufbar.